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Gebührenordnung ab 1. September 2024
Für jeden angefangenen Monat (12 Monate) werden die nachfolgend aufgeführten Gebühren erhoben. Die Gebühr reduziert sich um den in Art. 23 BayKiBiG geregelten staatlichen Elternbeitragszuschuss (zurzeit 100,00 €). Für Krippenkinder kann unter bestimmten Voraussetzungen das Bayerische Krippengeld beantragt werden.
Kindergarten 5 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 134,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 149,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 163,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 178,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 192,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 206,00 €
Kinderkrippe 3 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 233,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 260,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 286,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 312,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 339,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 365,00 €
Kinderkrippe 4 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 260,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 286,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 312,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 339,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 365,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 392,00 €
Kinderkrippe 5 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 275,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 301,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 327,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 354,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 381,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 407,00 €
In den Gebühren sind ein Spielgeld von 4,00 € und ein Teegeld von 4,00 € enthalten.
Die Gebühren werden für volle 12 Monate erhoben.
Das älteste Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung von 10,00 €.
Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 10,00 €.