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Gebührenordnung ab 1. September 2022
Für jeden angefangenen Monat (12 Monate) werden die nachfolgend aufgeführten Gebühren erhoben. Die Gebühr reduziert sich um den in Art. 23 BayKiBiG geregelten staatlichen Elternbeitragszuschuss (zurzeit 100,00 €). Für Krippenkinder kann unter bestimmten Voraussetzungen das Bayerische Krippengeld beantragt werden.
Kindergarten 5 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 112,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 124,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 136,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 148,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 160,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 172,00 €
Kinderkrippe 3 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 212,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 236,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 260,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 284,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 308,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 332,00 €
Kinderkrippe 4 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 236,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 260,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 284,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 308,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 332,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 356,00 €
Kinderkrippe 5 Tage Gebühr Besuchszeit von mehr als 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden 250,00 € Besuchszeit von mehr als 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden 274,00 € Besuchszeit von mehr als 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden 298,00 € Besuchszeit von mehr als 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden 322,00 € Besuchszeit von mehr als 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden 346,00 € Besuchszeit von mehr als 9 Stunden bis einschließlich 10 Stunden 370,00 €
In den Gebühren sind ein Spielgeld von 4,00 € und ein Teegeld von 4,00 € enthalten.
Die Gebühren werden für volle 12 Monate erhoben.
Das älteste Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung von 10,00 €.
Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 10,00 €.