Gebühren und Beiträge der Kita

Beiträge, Ermäßigungen und Zuschüsse im Überblick

Die Beiträge sind gemäß der Buchungszeit gestaffelt und richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Sie beinhalten bereits Nebenkosten wie Spielgeld, Getränke und Bastelmaterial. Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 10 €.

Die Kindergartengebühr reduziert sich automatisch um den staatlichen Elternbeitragszuschuss nach Art. 23 BayKiBig (derzeit 100 €). Für Krippenkinder kann unter bestimmten Voraussetzungen das bayerische Krippengeld beantragt werden.

Für das Portfolio werden bei Vertragsabschluss (Krippe und Kindergarten) 10 € erhoben. Diese Gebühren werden einmal jährlich im September eingezogen.

Mittagessen

Wir ermöglichen Ihnen, Ihr Kind an festen, verbindlichen Tagen zum Mittagessen anzumelden. Für Ganztagskinder (Buchung länger als 14 Uhr) ist das Mittagessen verpflichtend!

Die Beitragskalkulation des Mittagessens enthält ganzjährig laufende Kosten. Eine Abmeldung des Mittagessens bei Krankheit oder Urlaub ist aus diesem Grund nicht möglich.

Die Beiträge für das Mittagessen werden nur in den Monaten September bis Juli abgebucht. Im Monat August werden keine Beiträge fällig. Neue Krippenkinder zahlen im ersten Monat der Eingewöhnung keinen Beitrag für das Mittagessen.

Gebührenordnung (PDF)